Wer nach "Kleingarten kaufen" sucht, meint meistens: Wie komme ich an eine Parzelle? Die Antwort ist etwas komplizierter, als das Wort "kaufen" vermuten lässt. Denn die meisten Kleingärten in Deutschland können nicht einfach gekauft werden — das Grundstück gehört dem Verein oder der Gemeinde, nicht dem einzelnen Pächter.
Kleingarten "kaufen" — das ist meistens nicht möglich
Kleingärten, die unter das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) fallen, werden gepachtet, nicht verkauft. Das bedeutet: Du erwirbst keinen Eigentumsanspruch am Boden. Stattdessen schließt du einen Unterpachtvertrag mit dem Kleingartenverein ab. Das Grundstück selbst gehört in der Regel einer Gemeinde, einem kommunalen Zwischenverwalter oder dem Verband.
Was ist die Ablöse?
Die Ablöse (auch Taxwert oder Übernahmepreis genannt) ist die Zahlung, die du an den bisherigen Pächter leistest, wenn du einen bereits genutzten Kleingarten übernimmst. Sie entspricht dem bewerteten Wert der Verbesserungen, die der Vorpächter auf dem Grundstück vorgenommen hat.
Was gehört zur Ablöse?
- Laube (Taxwert laut Vereinsgutachter, abhängig von Zustand und Alter)
- Obstbäume und Sträucher (je nach Größe, Art und Gesundheit)
- Gartengestaltung: Wege, Beete, Rasen, Teiche
- Einbauten: Gewächshaus, Geräteschuppen, Wasseranschlüsse
- Nicht enthalten: der Boden selbst (gehört nicht zum Ablösewert)
Wie hoch ist die Ablöse typischerweise?
| Stadt / Region | Typische Ablöse |
|---|---|
| Berlin | 3.000–12.000 € |
| Hamburg | 2.500–9.000 € |
| München | 3.000–10.000 € |
| NRW (Köln, Düsseldorf) | 1.500–6.000 € |
| Sachsen, Thüringen | 500–3.000 € |
| Ländliche Regionen | 300–2.000 € |
Die Bewertung nimmt in der Regel ein vereinsinterner oder vom Verband beauftragter Gutachter vor. Das schützt beide Parteien vor überhöhten oder zu niedrigen Preisvorstellungen. Lass dir den Taxierungsbericht immer schriftlich geben.
Schritt für Schritt: So übernimmst du einen Kleingarten
- 1Verein kontaktieren: Wende dich direkt an Kleingartenvereine in deiner Wunschregion und frag nach der Warteliste oder freien Parzellen
- 2Auf die Warteliste setzen lassen: In vielen Städten (besonders Berlin, Hamburg, München) gibt es lange Wartelisten — je früher du dich einträgst, desto besser
- 3Besichtigung: Wird eine Parzelle frei, bekommst du die Möglichkeit zur Besichtigung
- 4Taxierung einholen: Der Vereinsgutachter bewertet Laube und Bepflanzung und stellt einen Taxierungsbericht aus
- 5Ablöse verhandeln: Die Ablöse richtet sich nach dem Taxwert; Verhandlungsspielraum ist begrenzt, aber vorhanden
- 6Unterpachtvertrag abschließen: Mit dem Verein, nicht mit dem Vorpächter
- 7Eintrittsgeld zahlen: Viele Vereine erheben eine einmalige Aufnahmegebühr (50–200 €)
Wo findest du Kleingärten zur Übernahme?
- Direkte Anfrage beim Kleingartenverein (oft der schnellste Weg)
- Stadtverbände der Kleingärtner (z. B. Stadtverband Berlin der Kleingärtner e.V.)
- eBay Kleinanzeigen: Suche nach "Kleingarten" oder "Parzelle abzugeben" + Stadt
- Vereinsaushänge und schwarze Bretter innerhalb der Anlage
- Kleingarten-Suche.de: Verzeichnis von Vereinen mit Kontaktdaten für direkte Anfragen
Gibt es Kleingärten, die man wirklich kaufen kann?
Ja — aber es sind Ausnahmen. Wer einen Garten kaufen möchte, bei dem auch das Grundstück übertragen wird, sucht nach sogenannten Wochenendhausgrundstücken, Freizeitgrundstücken oder privaten Gartengrundstücken. Diese fallen nicht unter das BKleingG und können als reguläres Grundstück oder mit einem Häuschen erworben werden. Solche Objekte werden auf Immobilienplattformen wie Immobilienscout24 oder ImmoWelt gelistet — oft unter "Wochenendgrundstück" oder "Freizeitgrundstück".
Häufige Fehler bei der Kleingarten-Übernahme
- Ablöse direkt an den Vorpächter zahlen, ohne Taxierungsbericht — niemals, Betrugsrisiko
- Unterpachtvertrag nicht sorgfältig prüfen lassen — immer vor Unterschrift lesen
- Übersehen, dass die Gartenordnung strenge Auflagen (Anbaufläche, Laubenhöhe) enthält
- Zu hohe Erwartungen an Wohnnutzung — Dauerwohnen ist laut BKleingG verboten
- Verein nicht auf Aktivität und Mitgliedschaft im Landesverband prüfen