Wer nach “Kleingarten kaufen” sucht, meint meistens: Wie komme ich an
eine Parzelle? Die Antwort ist etwas komplizierter, als das Wort
“kaufen” vermuten lässt. Denn die meisten Kleingärten in Deutschland
können nicht einfach gekauft werden — das Grundstück gehört dem Verein
oder der Gemeinde, nicht dem einzelnen Pächter.

Kleingarten
“kaufen” — das ist meistens nicht möglich

Kleingärten, die unter das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) fallen,
werden gepachtet, nicht verkauft. Das bedeutet: Du erwirbst keinen
Eigentumsanspruch am Boden. Stattdessen schließt du einen
Unterpachtvertrag mit dem Kleingartenverein ab. Das Grundstück selbst
gehört in der Regel einer Gemeinde, einem kommunalen Zwischenverwalter
oder dem Verband.

Was du beim Übergang bezahlst, ist nicht der “Kauf” des Gartens,
sondern die Ablöse — also die Vergütung für die Investitionen des
Vorpächters (Laube, Bepflanzung, Einbauten).

Was ist die Ablöse?

Die Ablöse (auch Taxwert oder Übernahmepreis genannt) ist die
Zahlung, die du an den bisherigen Pächter leistest, wenn du einen
bereits genutzten Kleingarten übernimmst. Sie entspricht dem bewerteten
Wert der Verbesserungen, die der Vorpächter auf dem Grundstück
vorgenommen hat.

Was gehört zur Ablöse?

  • Laube (Taxwert laut Vereinsgutachter, abhängig von Zustand und
    Alter)
  • Obstbäume und Sträucher (je nach Größe, Art und Gesundheit)
  • Gartengestaltung: Wege, Beete, Rasen, Teiche
  • Einbauten: Gewächshaus, Geräteschuppen, Wasseranschlüsse
  • Nicht enthalten: der Boden selbst (gehört nicht zum Ablösewert)

Wie hoch ist die Ablöse
typischerweise?

Stadt / Region Typische Ablöse
Berlin 3.000–12.000 €
Hamburg 2.500–9.000 €
München 3.000–10.000 €
NRW (Köln, Düsseldorf) 1.500–6.000 €
Sachsen, Thüringen 500–3.000 €
Ländliche Regionen 300–2.000 €

Die Bewertung nimmt in der Regel ein vereinsinterner oder vom Verband
beauftragter Gutachter vor. Das schützt beide Parteien vor überhöhten
oder zu niedrigen Preisvorstellungen. Lass dir den Taxierungsbericht
immer schriftlich geben.

Schritt
für Schritt: So übernimmst du einen Kleingarten

  1. Verein kontaktieren: Wende dich direkt an Kleingartenvereine in
    deiner Wunschregion und frag nach der Warteliste oder freien
    Parzellen
  2. Auf die Warteliste setzen lassen: In vielen Städten (besonders
    Berlin, Hamburg, München) gibt es lange Wartelisten — je früher du dich
    einträgst, desto besser
  3. Besichtigung: Wird eine Parzelle frei, bekommst du die Möglichkeit
    zur Besichtigung
  4. Taxierung einholen: Der Vereinsgutachter bewertet Laube und
    Bepflanzung und stellt einen Taxierungsbericht aus
  5. Ablöse verhandeln: Die Ablöse richtet sich nach dem Taxwert;
    Verhandlungsspielraum ist begrenzt, aber vorhanden
  6. Unterpachtvertrag abschließen: Mit dem Verein, nicht mit dem
    Vorpächter
  7. Eintrittsgeld zahlen: Viele Vereine erheben eine einmalige
    Aufnahmegebühr (50–200 €)

Wo findest du
Kleingärten zur Übernahme?

  • Direkte Anfrage beim Kleingartenverein (oft der schnellste Weg)
  • Stadtverbände der Kleingärtner (z. B. Stadtverband Berlin der
    Kleingärtner e.V.)
  • eBay Kleinanzeigen: Suche nach “Kleingarten” oder “Parzelle
    abzugeben” + Stadt
  • Vereinsaushänge und schwarze Bretter innerhalb der Anlage
  • Kleingarten-Suche.de: Verzeichnis von Vereinen mit Kontaktdaten für
    direkte Anfragen

Gibt es
Kleingärten, die man wirklich kaufen kann?

Ja — aber es sind Ausnahmen. Wer einen Garten kaufen möchte, bei dem
auch das Grundstück übertragen wird, sucht nach sogenannten
Wochenendhausgrundstücken, Freizeitgrundstücken oder privaten
Gartengrundstücken. Diese fallen nicht unter das BKleingG und können als
reguläres Grundstück oder mit einem Häuschen erworben werden. Solche
Objekte werden auf Immobilienplattformen wie Immobilienscout24 oder
ImmoWelt gelistet — oft unter “Wochenendgrundstück” oder
“Freizeitgrundstück”.

Häufige Fehler bei
der Kleingarten-Übernahme

  • Ablöse direkt an den Vorpächter zahlen, ohne Taxierungsbericht —
    niemals, Betrugsrisiko
  • Unterpachtvertrag nicht sorgfältig prüfen lassen — immer vor
    Unterschrift lesen
  • Übersehen, dass die Gartenordnung strenge Auflagen (Anbaufläche,
    Laubenhöhe) enthält
  • Zu hohe Erwartungen an Wohnnutzung — Dauerwohnen ist laut BKleingG
    verboten
  • Verein nicht auf Aktivität und Mitgliedschaft im Landesverband
    prüfen