Schrebergarten kaufen oder mieten — diese Frage stellen sich viele.
Die Antwort ist rechtlich eindeutig, aber in der Praxis oft
missverstanden. Hier ist, was du wirklich wissen musst.
Die
Rechtslage: Kleingärten kann man nicht kaufen
Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sind Kleingärten
grundsätzlich Pachtverhältnisse. Das Grundstück gehört üblicherweise der
Gemeinde, der Stadt, der Bahn oder einem anderen öffentlichen oder
privaten Eigentümer — nicht dem Gärtner.
Was du abschließt, ist ein Pachtvertrag — entweder direkt mit dem
Verein oder über den Verein mit dem Grundstückseigentümer. Du wirst
Pächter, kein Eigentümer. Eine eigentumsmäßige Übertragung des
Grundstücks ist nach dem BKleingG nicht möglich.
⚖️ Wichtig: § 4 BKleingG schreibt vor, dass die Pacht auf unbestimmte
Zeit oder mindestens auf ein Jahr abzuschließen ist. Beide Seiten haben
gesetzliche Kündigungsfristen. Das schützt den Pächter — aber auch nur
so lange, wie der Garten als Kleingarten gewidmet bleibt.
Was bedeutet
“Schrebergarten kaufen” dann wirklich?
Wenn jemand sagt, er “kauft” einen Schrebergarten, meint er in der
Regel die Ablöse beim Pächterwechsel. Der bisherige Pächter überträgt
seine Pachtrechte auf eine neue Person — und erhält dafür eine
Ablösezahlung. Was bezahlt wird:
- Taxwert der Gartenlaube (durch Vereinsgutachter ermittelt)
- Wert der Bepflanzung (Obstbäume, Sträucher, Beete)
- Ggf. Ausstattung (Gartengeräte, Mobiliar, die im Garten
verbleiben)
Diese Ablöse ist eine private Zahlung zwischen Altpächter und
Neupächter. Der Verein ist daran nicht beteiligt, erhebt aber häufig
eine separate Aufnahmegebühr.
Was der Pachtvertrag regelt
Im Pachtvertrag sind geregelt:
- Größe und Lage der Parzelle
- Höhe der Pacht und Zahlungsmodalitäten
- Pflichten des Pächters (Gartenpflege, Gemeinschaftsstunden)
- Erlaubte und verbotene Nutzungen (keine dauerhafte Wohnnutzung)
- Kündigungsfristen und -gründe
- Regelungen zur Weiterverpachtung und zum Pächterwechsel
Risiken und worauf man
achten sollte
Überhöhte Taxwerte
Manchmal werden Ablösebeträge gefordert, die weit über dem
tatsächlichen Taxwert liegen. Das ist zwar verbreitet, aber rechtlich
problematisch. Lass den Taxwert immer von einem unabhängigen Schätzer
oder dem Landesverband prüfen.
Kündigung des
Pachtvertrags durch den Verein
Wenn der Verein den Pachtvertrag kündigt (z.B. wegen Bauvorhaben auf
dem Gelände), bekommt der Pächter zwar eine Entschädigung — aber das
Geld, das er für die Laube bezahlt hat, ist möglicherweise nicht
vollständig gedeckt.
Illegale “Käufe”
Es gibt schwarze Märkte, auf denen deutlich überhöhte Ablösesummen
verlangt werden, teilweise als “Schwarzzahlung” ohne Vereinswissen. Das
ist riskant: Der Verein muss dem Pächterwechsel zustimmen, und ein nicht
angemeldeter Übertrag kann das Pachtverhältnis gefährden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen
Kleingarten verkaufen?
Du kannst die Übernahme deiner Parzelle vermitteln und dafür eine
Ablöse für Laube und Bepflanzung erhalten. Den Pachtvertrag selbst
kannst du nicht “verkaufen”.
Was passiert,
wenn ich den Garten nicht mehr will?
Du kündigst den Pachtvertrag fristgerecht (meist zum Ende des
Gartenjahres, also 30. November). Der Verein kümmert sich dann um einen
Nachpächter.
Darf ich den
Garten ohne Zustimmung weitergeben?
Nein. Der Verein muss jedem Pächterwechsel zustimmen. Ohne Zustimmung
ist die Weitergabe unwirksam.
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und keine
Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt
oder den Kleingärtnerverband zu kontaktieren.