Der Kleingartenverein Haus-Goor e.V. ist ein eingetragener Kleingärtnerverein im Stadtgebiet Gelsenkirchen, der seinen Mitgliedern Parzellen zur gärtnerischen Nutzung und Naherholung auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes bereitstellt. Um eine Parzelle im Kleingartenverein Haus-Goor e.V. zu pachten, durchlaufen Interessenten einen geregelten Bewerbungsprozess über den Verein sowie den zuständigen Stadtverband der Kleingärtner. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Ablauf der Parzellenvergabe, die finanzielle Zusammensetzung der Pachtkosten und die praktischen Regeln für ein gelungenes Vereinsleben im Ruhrgebiet.

Das Porträt: Was zeichnet den Kleingartenverein Haus-Goor e.V. aus?

Im Herzen des Ruhrgebiets gelegen, verkörpert der KGV Haus-Goor e.V. die lange Tradition des westfälischen Schreberwesen. Die Anlage bietet Großstädtern einen grünen Rückzugsort, an dem der Eigenanbau von Obst und Gemüse mit aktiver Freizeitgestaltung verknüpft wird. Anders als bei rein privaten Pachtgrundstücken unterliegt die Nutzung hier dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung urbaner Grünflächen. Dies garantiert den Pächtern einen langfristigen Schutz vor Kündigungen, verpflichtet sie im Gegenzug jedoch zur Einhaltung klar definierter Grundsätze.

Die Kleingartenanlage fügt sich in die regionale Struktur des Stadtverbands Gelsenkirchen ein. Ähnlich wie benachbarte Vereine in der Region — wie beispielsweise der Kleingärtnerverein Bochum-Riemke e.V. — setzt auch der KGV Haus-Goor e.V. auf ein ausgewogenes Miteinander von Jung und Alt, Familien und erfahrenen Hobbygärtnern. Die Parzellen sind in der Regel zwischen 300 und 400 Quadratmeter groß und verfügen über grundlegende Infrastrukturanschlüsse wie Wasser und Strom.

Rechtliche Grundlagen: Das Bundeskleingartengesetz als Fundament

Wer eine Parzelle im Kleingartenverein Haus-Goor e.V. pachtet, schließt zwei Verträge ab: den Pachtvertrag mit dem Verpächter (häufig der Stadtverband als Zwischenpächter der Kommune) und den Mitgliedsvertrag mit dem Einzelverein. Das rechtliche Dach bildet das Bundeskleingartengesetz (BKleinG). Es sichert günstige Pachtpreise, die gesetzlich gedeckelt sind und weit unter den Preisen für gewerbliche Freizeitgrundstücke liegen.

Im Gegenzug verlangt der Gesetzgeber die Einhaltung der sogenannten kleingärtnerischen Nutzung. Das bedeutet, dass die Erzeugung von Obst, Gemüse und Gewürzen für den Eigenbedarf einen wesentlichen Bestandteil der Gartengestaltung ausmachen muss. Eine reine Nutzung als Erholungsgarten mit Grasfläche und Swimmingpool ist gesetzlich unzulässig und kann zum Verlust der Parzelle führen.

Das Bundeskleingartengesetz schützt Pächter vor spekulativen Pachtpreisen, knüpft diesen Schutz jedoch an die strikte Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung zur Eigenversorgung und Erholung.

— Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.

Die kleingärtnerische Nutzung: Die Drittelregel in der Praxis

Um die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes greifbar zu machen, wendet die Rechtsprechung sowie die Gartenordnung des Stadtverbands die bewährte Drittelregel an. Jede Parzelle im KGV Haus-Goor e.V. muss im Wesentlichen in drei funktionale Bereiche unterteilt werden:

  • Ein Drittel Nutzpflanzenanbau: Beete für Gemüse, Beerensträucher, Obstbäume und Kräuter. Hier geht es um den sichtbaren Eigenanbau über die gesamte Anbausaison.
  • Ein Drittel Ziergarten und Natur: Blumenbeete, Stauden, Ziergehölze, Biotop-Flächen oder kleine Teichanlagen zur Förderung der regionalen Artenvielfalt.
  • Ein Drittel Erholungsfläche und Bebauung: Rasenflächen, Terrasse, Gartenlaube und gepflasterte Wege.

Für den Nutzanbau eignen sich sowohl klassische als auch moderne Gemüsesorten. Wenn Sie beispielsweise den Paprika-Anbau im Aussaatkalender planen oder im Frühjahr schmackhaften Spinat im eigenen Beet aussäen, erfüllen Sie genau diesen gesetzlichen Auftrag. Der Anbau muss fortlaufend gepflegt werden; brachliegende oder verunkrautete Beetflächen werden bei regelmäßigen Begehungen des Vereinsvorstands angemahnt.

Der Bewerbungsprozess: So gelangen Sie an eine freie Parzelle

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schrebergärten im Ruhrgebiet vergeben Vereine freie Parzellen selten spontan. Der Kleingartenverein Haus-Goor e.V. führt eine strukturierte Anwärterliste. Wenn ein Altpächter seinen Garten aufgibt, wird die Parzelle nicht frei auf dem privaten Markt verkauft, sondern über den Verein neu vergeben.

Der Prozess gliedert sich in folgende feste Schritte:

  1. Erstkontakt und Registrierung: Aufnahme auf die Warteliste des Vereins nach Ausfüllen eines Bewerbungsbogens.
  2. Kennenlerngespräch: Der Vorstand lädt Bewerber zu einem persönlichen Gespräch ein, um Erwartungen, Vereinsordnung und Bereitschaft zur Gemeinschaftsarbeit zu besprechen.
  3. Besichtigung freier Gärten: Wird eine Parzelle frei, erhalten passende Anwärter ein Angebot zur Besichtigung.
  4. Einsicht in das Wertermittlungsprotokoll: Prüfung der offiziell taxierten Ablösesumme für Aufbauten und Bepflanzung.
  5. Vertragsabschluss: Unterzeichnung des Pachtvertrags, Eintritt in den KGV Haus-Goor e.V. und Schlüsselübergabe.

Der Weg zur Parzelle im Kleingartenverein Haus-Goor e.V.

1

Informatik & Kontaktaufnahme

Erkundigen Sie sich über freie Parzellen und treten Sie mit dem Vereinsvorstand in Verbindung.

2

Bewerbung & Warteliste

Reichen Sie den schriftlichen Mitgliedsantrag ein und lassen Sie sich auf die offizielle Anwärterliste setzen.

3

Wertermittlung prüfen

Bei einer Parzellenvergabe sichten Sie das offizielle Wertermittlungsprotokoll zur Bestimmung der Ablösesumme.

4

Pachtvertrag unterzeichnen

Schließen Sie den Pachtvertrag mit dem Verband sowie den Mitgliedsvertrag mit dem KGV Haus-Goor e.V. ab.

5

Gartenübernahme & Start

Übernehmen Sie den Schlüssel zur Anlage und beginnen Sie mit der Bewirtschaftung nach der Drittelregel.

Wertermittlung: Wie die Ablösesumme fair berechnet wird

Ein häufiges Missverständnis betrifft den Kaufpreis eines Kleingartens. Man kauft nicht das Grundstück — dieses bleibt Eigentum der Stadt beziehungsweise des Verbands und wird lediglich gepachtet. Der nachfolgende Pächter übernimmt jedoch das Eigentum an den Anpflanzungen (Obstbäume, Sträucher) und den Bauten (Laube, Gewächshaus, Terrasse).

Damit Altpächter keine überhöhten Phantasiepreise verlangen können, schickt der Verband geschulte Wertermittler. Diese bewerten den Zustand der Laube, das Alter der Gehölze und ziehen Beträge ab, falls Mängel vorliegen — etwa unzulässige Bauten, Bauschutt im Boden oder kranke Bäume. Ähnlich wie in anderen Anlagen, etwa den Schrebergärten Heidkamp, schützt dieses Verfahren den Neupächter vor Abzocke.

Die Wertermittlung bei Pächterwechsel dient dem fairen Ausgleich zwischen weichendem und nachfolgendem Pächter und schützt vor überhöhten Forderungen für Aufbauten und Anpflanzungen.

— Landesverband Westfalen-Lippe der Kleingärtner e.V.

Finanzieller Überblick: Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Die laufenden Kosten für einen Schrebergarten im Kleingartenverein Haus-Goor e.V. sind überschaubar und machen das Hobby auch für Familien und Senioren erschwinglich. Man unterscheidet zwischen einmaligen Anschaffungskosten bei der Übernahme und den jährlich wiederkehrenden Festkosten.

Kostenart Typischer Betrag (Richtwerte Stand 2026) Intervall / Fälligkeit
Pachtzins (gesetzlich gedeckelt) ca. 0,20 bis 0,45 € pro m² Jährlich
Vereinsbeitrag & Verbandsbeitrag ca. 60 bis 120 € Jährlich
Verbrauchskosten (Wasser & Strom) ca. 50 bis 150 € (nach Zählerstand) Jährlich
Lauben- & Haftpflichtversicherung ca. 30 bis 70 € Jährlich
Ablösesumme (Wertermittlung) ca. 1.000 bis 4.500 € (je nach Laube/Zustand) Einmalig bei Übernahme
Aufnahmegebühr Verein ca. 50 bis 150 € Einmalig bei Eintritt

Zusammenfassend belaufen sich die laufenden Jahreskosten für eine durchschnittliche Parzelle von 350 Quadratmetern meist auf 250 bis 450 Euro inklusive Nebenkosten. Damit bleibt der Schrebergarten eine der günstigsten Freizeitformen in Deutschland.

Bebauung und Laube: Was im KGV Haus-Goor e.V. erlaubt ist

In Paragraf 3 des Bundeskleingartengesetzes ist die maximal zulässige Bautätigkeit auf einer Kleingartenparzelle unmissverständlich geregelt. Eine Gartenlaube darf eine überdeckte Grundfläche von höchstens 24 Quadratmetern einschließlich überdachtem Freisitz nicht überschreiten.

Wichtige bauliche Bestimmungen im Überblick:

  • Kein dauerhaftes Wohnen: Die Laube ist nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet und darf rechtlich auch nicht als Wohnsitz genutzt werden. Verbleibe an Wochenenden im Sommer sind gestattet.
  • Keine massiven Fundamente ohne Genehmigung: Bauten dürfen nur im Rahmen der Vereinssatzung errichtet werden. Jegliche Erweiterung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereinsvorstands.
  • Feuerstätten & Solaranlagen: Der Einbau von Festbrennstofföfen (Kaminöfen) ist in der Regel untersagt. Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung auf dem Laubendach sind unter Beachtung der Verbandsvorgaben meist erlaubt.
  • Einfriedungen: Zäune und Hecken zum Vereinsweg hin müssen auf einer festgelegten Maximalhöhe gehalten werden, um den offenen Charakter der Anlage zu wahren.

Gemeinschaft und Vereinsleben: Pflichtstunden und Miteinander

Ein Kleingartenverein funktioniert nur durch das ehrenamtliche Engagement seiner Mitglieder. Der KGV Haus-Goor e.V. lebt von einer aktiven Gemeinschaft. Neben der eigenen Parzelle ist jedes Mitglied verpflichtet, sich an der Instandhaltung der Gesamtanlage zu beteiligen.

Typische Aufgaben der Gemeinschaftsarbeit umfassen die Pflege der Vereinswege, das Schneiden von Heckengewächsen an Gemeinschaftsflächen, Reparaturen am Vereinsheim oder die Vorbereitung von Vereinsfesten. Üblicherweise leistet jeder Pächter zwischen 10 und 15 Gemeinschaftsstunden pro Jahr. Wer diese Stunden nicht ableistet, muss eine in der Satzung festgelegte Ersatzgeldzahlung pro nicht geleisteter Stunde entrichten.

Das Vereinsleben bietet jedoch auch viele soziale Vorteile: Erfahrene Gärtner stehen Neulingen mit Rat und Tat zur Seite, Saatgut oder Setzlinge werden getauscht, und bei sommerlichen Festen kommt die Nachbarschaft zusammen. Diese lebendige Gemeinschaft findet man deutschlandweit in gut organisierten Anlagen, wie beispielsweise auch im Kleingartenverein Am Behrenteich e.V..

Nachhaltige Gartenpraxis und Umweltschutz im Ruhrgebiet

Modernes Kleingartenwesen versteht sich heute mehr denn je als Beitrag zum städtischen Umweltschutz. Im Kleingartenverein Haus-Goor e.V. wird großer Wert auf naturnahe Bewirtschaftung gelegt. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtern (wie Glyphosat) ist strengstens verboten.

Pächter werden ermutigt, auf folgende ökologische Methoden zu setzen:

  • Kompostierung: Organische Küchen- und Gartenabfälle werden vor Ort zu wertvollem Humus verarbeitet, der den Boden mit Nährstoffen versorgt.
  • Regenwassernutzung: Das Auffangen von Dachablaufwasser in Tonnen oder Zisternen schont das Trinkwassernetz und bietet temperiertes Gießwasser für empfindliche Pflanzen.
  • Nützlingsförderung: Durch den Bau von Insektenhotels, das Belassen von Totholzecken und die Anpflanzung ungefüllter Blühpflanzen entstehen Lebensräume für Wildbienen, Marienkäfer und Vögel.

Naturnahe Kleingärten bieten im urbanen Raum unverzichtbare Rückzugsräume für wildlebende Insekten und geschützte Vogelarten.

— Deutscher Naturschutzring

Praktische Tipps für die erste Saison im KGV Haus-Goor e.V.

Wer eine Parzelle im KGV Haus-Goor e.V. übernimmt, steht vor einer aufregenden Aufgabe. Damit der Start reibungslos gelingt und man sich schnell einlebt, haben sich folgende Empfehlungen bewährt:

Überstürzen Sie in den ersten Wochen nichts. Beobachten Sie im Frühjahr zunächst, welche Stauden und Gehölze im Garten vorhanden sind, bevor Sie grundlegende Umgestaltungen vornehmen. Erstellen Sie einen einfachen Anbauplan, der Fruchtfolge und Mischkultur berücksichtigt. Pflanzen Sie Gemüsesorten wie Radieschen, Salat oder Buschbohnen, die schnell Resultate liefern und Motivation schaffen.

Suchen Sie aktiv den Kontakt zu den Gartennachbarn und stellen Sie sich vor. Ein freundliches Miteinander vereinfacht das Ausleihen von Gartengeräten und öffnet Türen für wertvolle regionale Pflanztipps.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie bewerbe ich mich für einen Garten im Kleingartenverein Haus-Goor e.V.?

Interessenten stellen einen schriftlichen Antrag beim Vereinsvorstand oder dem zuständigen Stadtverband, um auf die offizielle Anwärterliste aufgenommen zu werden.

Darf ich im Kleingartenverein Haus-Goor e.V. dauerhaft wohnen?

Nein, das dauerhafte Wohnen ist nach dem Bundeskleingartengesetz ausdrücklich verboten, gelegentliche Übernachtungen an Sommerwochenenden sind jedoch erlaubt.

Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltskosten für eine Parzelle?

Die laufenden Jahressummen aus Pacht, Vereinsbeitrag, Versicherungen, Strom und Wasser liegen im Durchschnitt zwischen 250 und 450 Euro.

Darf ich Tiere in der Kleingartenanlage halten?

Die Haltung von Kleintieren oder Hühnern ist in der Regel untersagt oder bedarf einer Sondergenehmigung gemäß Vereinssatzung; das Mitbringen von Hunden an der Leine ist gestattet.

Wie viel Gemeinschaftsarbeit muss pro Jahr geleistet werden?

In der Regel leistet jedes aktive Mitglied zwischen 10 und 15 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr für die Pflege der Gesamtanlage.

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