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Kleingärtnerverein „Am Strom“ Zingst e.V.

Kleingarten in Zingst — was du wissen solltest

Zingst hat einen Kleingartenverein in unserem Verzeichnis in Mecklenburg-Vorpommern. Kleingärten bieten Stadtbewohnern die Möglichkeit, selbst Obst und Gemüse anzubauen, sich zu erholen und Teil einer Gartengemeinschaft zu werden.

Warteliste

Wartezeiten für Kleingärten in Zingst liegen typischerweise bei 0–1 Jahren. Die genaue Wartezeit hängt vom Verein, der Lage und der gewünschten Parzellengrößeab. Am besten mehrere Vereine gleichzeitig kontaktieren, um die Chancen zu erhöhen. Herbst ist die beste Zeit für Anfragen, da dann viele Parzellen abgegeben werden.

Kosten

Die Pacht in Mecklenburg-Vorpommern liegt typischerweise bei 0,05–0,10 €/m²/Jahr. Der Jahresbeitrag beträgt in der Regel 80–160 €. Dazu kommt eine einmalige Übernahme der Laube und Bepflanzung von 300–2.500 € — je nach Zustand des Gartens.

Tipps

Am besten wendest du dich direkt an die Vereine in Zingst und fragst nach freien Parzellen oder der Warteliste. Persönlicher Kontakt hinterlässt einen besseren Eindruck als eine E-Mail. Frag beim Verein nach: Jahresbeitrag, Pflichtarbeitsstunden, Wasserkosten und Taxwert der Laube.

Küstennahe Gärten in Rostock und Stralsund sind begehrt. Im Landesinnern sind Wartezeiten kürzer.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die Warteliste bei Kleingärtnerverein „Am Strom“ Zingst e.V.?
Kontaktiere den Verein direkt, um dich auf die Liste setzen zu lassen.
Was sollte ich über Kleingärten in Mecklenburg-Vorpommern wissen?
Küstennahe Gärten in Rostock und Stralsund sind begehrt. Im Landesinnern sind Wartezeiten kürzer.
Darf ich in meinem Kleingarten dauerhaft wohnen?
Nein — das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) verbietet dauerhaftes Wohnen im Kleingarten. Gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel nicht verboten, ein fester Wohnsitz muss jedoch anderweitig vorhanden sein.
Wie groß darf die Gartenlaube sein?
Die Gartenlaube darf laut Bundeskleingartengesetz eine Grundfläche von maximal 24 m² (inkl. Geräteraum und Vorplatz) haben. Sie muss eingeschossig sein, Keller sind nicht gestattet. Ein Gewächshaus bis 7 m² ist zusätzlich erlaubt.
Was ist bei der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten?
Mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche muss für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Gemüse, Obst, Kräuter) genutzt werden. Reine Ziergärten sind gesetzlich nicht als Kleingarten anerkannt.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingärtnerverein „Am Strom“ Zingst e.V. anmelden?
Du kannst das Anfrageformular trotzdem ausfüllen — deine Anfrage wird gespeichert. Da Kleingärtnerverein „Am Strom“ Zingst e.V. noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können wir sie jedoch möglicherweise nicht direkt weiterleiten. Wende dich im Zweifel direkt vor Ort an den Verein.

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht gestattet.

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

Dieser Verein hat noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt. Anfragen können derzeit nicht weitergeleitet werden.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2026