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Recht 6 min Lesezeit 1. März 2025

Schrebergarten kaufen oder mieten – was lohnt sich 2025?

Rechtslage in Deutschland: Kann man einen Kleingarten kaufen? Was bedeutet "Kauf" wirklich, was regelt der Pachtvertrag und worauf muss man bei der Übernahme achten?


Schrebergarten kaufen oder mieten — diese Frage stellen sich viele. Die Antwort ist rechtlich eindeutig, aber in der Praxis oft missverstanden. Hier ist, was du wirklich wissen musst.

Die Rechtslage: Kleingärten kann man nicht kaufen

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sind Kleingärten grundsätzlich Pachtverhältnisse. Das Grundstück gehört üblicherweise der Gemeinde, der Stadt, der Bahn oder einem anderen öffentlichen oder privaten Eigentümer — nicht dem Gärtner.

Was du abschließt, ist ein Pachtvertrag — entweder direkt mit dem Verein oder über den Verein mit dem Grundstückseigentümer. Du wirst Pächter, kein Eigentümer. Eine eigentumsmäßige Übertragung des Grundstücks ist nach dem BKleingG nicht möglich.

⚖️ Wichtig: § 4 BKleingG schreibt vor, dass die Pacht auf unbestimmte Zeit oder mindestens auf ein Jahr abzuschließen ist. Beide Seiten haben gesetzliche Kündigungsfristen. Das schützt den Pächter — aber auch nur so lange, wie der Garten als Kleingarten gewidmet bleibt.

Was bedeutet "Schrebergarten kaufen" dann wirklich?

Wenn jemand sagt, er "kauft" einen Schrebergarten, meint er in der Regel die Ablöse beim Pächterwechsel. Der bisherige Pächter überträgt seine Pachtrechte auf eine neue Person — und erhält dafür eine Ablösezahlung. Was bezahlt wird:

  • Taxwert der Gartenlaube (durch Vereinsgutachter ermittelt)
  • Wert der Bepflanzung (Obstbäume, Sträucher, Beete)
  • Ggf. Ausstattung (Gartengeräte, Mobiliar, die im Garten verbleiben)

Diese Ablöse ist eine private Zahlung zwischen Altpächter und Neupächter. Der Verein ist daran nicht beteiligt, erhebt aber häufig eine separate Aufnahmegebühr.

Was der Pachtvertrag regelt

Im Pachtvertrag sind geregelt:

  • Größe und Lage der Parzelle
  • Höhe der Pacht und Zahlungsmodalitäten
  • Pflichten des Pächters (Gartenpflege, Gemeinschaftsstunden)
  • Erlaubte und verbotene Nutzungen (keine dauerhafte Wohnnutzung)
  • Kündigungsfristen und -gründe
  • Regelungen zur Weiterverpachtung und zum Pächterwechsel

Risiken und worauf man achten sollte

Überhöhte Taxwerte

Manchmal werden Ablösebeträge gefordert, die weit über dem tatsächlichen Taxwert liegen. Das ist zwar verbreitet, aber rechtlich problematisch. Lass den Taxwert immer von einem unabhängigen Schätzer oder dem Landesverband prüfen.

Kündigung des Pachtvertrags durch den Verein

Wenn der Verein den Pachtvertrag kündigt (z.B. wegen Bauvorhaben auf dem Gelände), bekommt der Pächter zwar eine Entschädigung — aber das Geld, das er für die Laube bezahlt hat, ist möglicherweise nicht vollständig gedeckt.

Illegale "Käufe"

Es gibt schwarze Märkte, auf denen deutlich überhöhte Ablösesummen verlangt werden, teilweise als "Schwarzzahlung" ohne Vereinswissen. Das ist riskant: Der Verein muss dem Pächterwechsel zustimmen, und ein nicht angemeldeter Übertrag kann das Pachtverhältnis gefährden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Kleingarten verkaufen?

Du kannst die Übernahme deiner Parzelle vermitteln und dafür eine Ablöse für Laube und Bepflanzung erhalten. Den Pachtvertrag selbst kannst du nicht "verkaufen".

Was passiert, wenn ich den Garten nicht mehr will?

Du kündigst den Pachtvertrag fristgerecht (meist zum Ende des Gartenjahres, also 30. November). Der Verein kümmert sich dann um einen Nachpächter.

Darf ich den Garten ohne Zustimmung weitergeben?

Nein. Der Verein muss jedem Pächterwechsel zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Weitergabe unwirksam.

⚠️ Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder den Kleingärtnerverband zu kontaktieren.

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