Kann man den Kleingarten von der Steuer absetzen? Diese Frage taucht regelmäßig auf — die Antwort ist für die meisten Menschen enttäuschend, aber klar.
Die direkte Antwort: Für Privatpersonen meistens nein
Wenn du einen Kleingarten als Freizeitaktivität nutzt — also zum Gärtnern, Erholen und Gemüseanbau — dann sind diese Kosten privat veranlasst und damit steuerlich nicht absetzbar. Das Finanzamt akzeptiert keine privaten Erholungs- und Freizeitkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Ausnahmen: Wann Selbstständige etwas absetzen können
Sehr selten gibt es Ausnahmen — nämlich dann, wenn der Kleingarten nachweislich beruflich genutzt wird. Beispiele:
- Ein Fotograf, der in seinem Kleingarten Produkte fotografiert und dafür Geld bekommt
- Ein Gemüsegärtner, der im kleinen Rahmen Gemüse verkauft (Gewerbebetrieb oder landwirtschaftliche Tätigkeit)
- Ein Influencer, der seinen Garten als Kulisse für bezahlten Content nutzt
In diesen Fällen könnte ein Teil der Pacht, der Vereinsbeiträge oder der Materialkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden — aber nur der tatsächlich beruflich genutzte Anteil und mit entsprechenden Nachweisen.
Was das Finanzamt generell ablehnt
- Pacht und Vereinsbeiträge als Werbungskosten
- Gartengeräte als Arbeitsmittel (wenn privat genutzt)
- Saatgut und Pflanzen als Betriebsausgaben (privater Verbrauch)
- Übernahmekosten und Ablöse
- Freizeittätigkeiten als "Investition"
Was theoretisch absetzbar sein könnte
Wenn du eindeutig beruflich nutzt und entsprechende Einnahmen erzielst, können sein:
- Anteilige Pacht (z.B. 20 % wenn 20 % beruflich genutzt)
- Beruflich genutzte Werkzeuge (mit Rechnung, ohne Privatnutzung)
- Fotografiequipment, das im Garten eingesetzt wird
Fazit
Für die große Mehrheit der Kleingärtner gilt: Die Kosten für den Schrebergarten sind Privatsache und nicht absetzbar. Das ist korrekt, klar und lässt sich auch mit kreativem Buchhalten nicht umgehen — jedenfalls nicht ohne erhebliches Risiko bei einer Betriebsprüfung.