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Recht 4 min Lesezeit 1. Mai 2025

Schrebergarten von der Steuer absetzen – geht das?

Kann man einen Kleingarten steuerlich absetzen? Die ehrliche Antwort für Privatpersonen und Selbstständige — inklusive was das Finanzamt tatsächlich akzeptiert.


Kann man den Kleingarten von der Steuer absetzen? Diese Frage taucht regelmäßig auf — die Antwort ist für die meisten Menschen enttäuschend, aber klar.

Die direkte Antwort: Für Privatpersonen meistens nein

Wenn du einen Kleingarten als Freizeitaktivität nutzt — also zum Gärtnern, Erholen und Gemüseanbau — dann sind diese Kosten privat veranlasst und damit steuerlich nicht absetzbar. Das Finanzamt akzeptiert keine privaten Erholungs- und Freizeitkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Ausnahmen: Wann Selbstständige etwas absetzen können

Sehr selten gibt es Ausnahmen — nämlich dann, wenn der Kleingarten nachweislich beruflich genutzt wird. Beispiele:

  • Ein Fotograf, der in seinem Kleingarten Produkte fotografiert und dafür Geld bekommt
  • Ein Gemüsegärtner, der im kleinen Rahmen Gemüse verkauft (Gewerbebetrieb oder landwirtschaftliche Tätigkeit)
  • Ein Influencer, der seinen Garten als Kulisse für bezahlten Content nutzt

In diesen Fällen könnte ein Teil der Pacht, der Vereinsbeiträge oder der Materialkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden — aber nur der tatsächlich beruflich genutzte Anteil und mit entsprechenden Nachweisen.

Was das Finanzamt generell ablehnt

  • Pacht und Vereinsbeiträge als Werbungskosten
  • Gartengeräte als Arbeitsmittel (wenn privat genutzt)
  • Saatgut und Pflanzen als Betriebsausgaben (privater Verbrauch)
  • Übernahmekosten und Ablöse
  • Freizeittätigkeiten als "Investition"

Was theoretisch absetzbar sein könnte

Wenn du eindeutig beruflich nutzt und entsprechende Einnahmen erzielst, können sein:

  • Anteilige Pacht (z.B. 20 % wenn 20 % beruflich genutzt)
  • Beruflich genutzte Werkzeuge (mit Rechnung, ohne Privatnutzung)
  • Fotografiequipment, das im Garten eingesetzt wird
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ist keine Steuerberatung. Für eine verbindliche Auskunft zu deiner individuellen Situation empfehlen wir den Gang zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Fazit

Für die große Mehrheit der Kleingärtner gilt: Die Kosten für den Schrebergarten sind Privatsache und nicht absetzbar. Das ist korrekt, klar und lässt sich auch mit kreativem Buchhalten nicht umgehen — jedenfalls nicht ohne erhebliches Risiko bei einer Betriebsprüfung.


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