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Recht 5 min Lesezeit 15. April 2025

Darf man im Schrebergarten übernachten? Die Rechtslage 2025

Das Bundeskleingartengesetz verbietet dauerhaftes Wohnen — aber was gilt für gelegentliches Übernachten? Die rechtliche Lage klar erklärt.


Darf man im Schrebergarten übernachten? Eine der meistgestellten Fragen unter Kleingärtnern. Die rechtliche Antwort ist klar — die praktische Realität aber etwas nuancierter.

Die kurze Antwort: Dauerhaftes Wohnen ist verboten

Nach § 3 Abs. 2 BKleingG muss eine Gartenlaube "für einen vorübergehenden Aufenthalt geeignet" sein — aber ausdrücklich kein dauerhaftes Wohnen ermöglichen. Der Kleingarten dient der Erholung und dem Anbau, nicht als Wohnraum.

⚖️ § 3 Abs. 2 BKleingG: Eine Laube darf eine Grundfläche von 24 m² nicht überschreiten. Sie darf nicht zum dauerhaften Bewohnen geeignet sein — also keine vollständige Küche, kein Badezimmer mit Toilette und keine Heizung, die ganzjähriges Wohnen ermöglicht.

Was genau verboten ist

  • Dauerhafte Wohnnutzung (Ummeldung des Hauptwohnsitzes in den Garten)
  • Ganzjähriges Bewohnen der Laube
  • Ausbau der Laube zur Wohnung (Badezimmer, vollwertige Küche, Heizung)
  • Vermieten der Laube als Ferienwohnung

Was Vereine oft tolerieren: Gelegentliches Übernachten

Das Gesetz spricht von "vorübergehendem Aufenthalt" — und den meisten Vereinen ist es recht, wenn Mitglieder gelegentlich in ihrer Laube übernachten. Ein Wochenende hier, eine Sommernacht da: Das ist in der Praxis üblich und wird selten beanstandet.

Entscheidend ist, dass du weiterhin einen anderen Hauptwohnsitz hast und die Laube nicht als primäre Unterkunft nutzt. Viele Vereinsordnungen regeln das explizit: z.B. "Übernachtungen bis zu X Nächten im Jahr gestattet".

Was passiert bei einem Verstoß?

Wenn du nachweislich dauerhaft in deiner Laube wohnst, kann der Verein das Pachtverhältnis fristlos oder fristgerecht kündigen. Das ist ein ernsthaftes Risiko, das in der Praxis auch vorkommt — besonders wenn Nachbarn sich beschweren oder der Verein prüft.

Typische Kündigungsgründe in diesem Zusammenhang

  • Ummeldung des Wohnsitzes in die Gartenparzelle
  • Jahrelanges dauerhaftes Bewohnen
  • Ausbau der Laube über die erlaubten 24 m² hinaus
  • Einbau nicht erlaubter Anlagen (feste Toilette, Zentralheizung)

Ausnahmen: Nicht-BKleingG-Gärten

Das Bundeskleingartengesetz gilt nur für Kleingärten im Sinne des Gesetzes. Wer einen Privatgarten, eine Wochenendsiedlung oder einen Freizeitgarten außerhalb eines Kleingartenvereins hat, unterliegt anderen Regeln — je nach kommunaler Bebauungsplanung kann Wohnen dort erlaubt sein.

Häufige Fragen

Darf ich ein Zelt im Garten aufstellen?

Für gelegentliches Campen: in vielen Vereinen toleriert, aber prüfe die Vereinsordnung. Dauerhaftes Campen gilt ebenfalls als unzulässige Wohnnutzung.

Darf ich eine Außentoilette aufstellen?

Eine einfache Komposttoilette oder ein Dixi-Klo wird oft toleriert. Eine fest angeschlossene Toilette gilt als Wohnausbau.

Darf ich meinen Hund in der Laube lassen?

Das hängt von der Vereinsordnung ab. Haustiere im Garten sind häufig erlaubt, aber nicht überall.

⚠️ Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, den Vereinsvorstand oder den zuständigen Kleingärtnerverband zu kontaktieren.

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