kleingarten-suche.de

Ablöse-Rechner

Schätze die faire Ablösesumme für Laube, Obstbäume und Bepflanzung beim Pächterwechsel — als erste Orientierung vor dem offiziellen Wertermittlungstermin.

Gartenlaube

m²
Jahre

Bepflanzung

Jahre

Abzüge

€

Geschätzte Ablösesumme

Laube (Restwert)

7.500 €

Bepflanzung

510 €

Geschätzte Gesamtsumme

7.209 € – 8.811 €

Diese Schätzung basiert auf groben Durchschnittswerten und dient ausschließlich der Orientierung. Die verbindliche Wertermittlung erfolgt durch einen vom Verein bestellten Schätzer nach dem Bewertungsrahmen des zuständigen Bezirks- oder Landesverbands.

Wie die Ablösesumme entsteht

Keine Bodenablöse

Die Ablöse betrifft nur Aufbauten und Bepflanzung — der Boden bleibt Eigentum von Verein oder Kommune.

Alter zählt

Laube und Bepflanzung verlieren mit der Zeit an Wert — ältere Bestände sind entsprechend günstiger.

Nur Orientierung

Die verbindliche Summe legt ein vom Verein bestellter Schätzer nach offiziellem Bewertungsrahmen fest.

Wer einen bestehenden Kleingarten übernimmt, zahlt in der Regel keine Kaufsumme — Kleingärten werden ausschließlich gepachtet. Stattdessen ist eine einmalige Ablösesumme (auch "Abstand" genannt) an den bisherigen Pächter fällig. Diese deckt den Zeitwert der Gartenlaube sowie der Bepflanzung ab, die der Vorpächter über die Jahre angelegt hat.

Entscheidend ist dabei immer der Zeitwert, nicht der Neuwert oder gar ein fiktiver Marktpreis: Eine zehn Jahre alte Holzlaube wird nicht mit den heutigen Baukosten für eine neue Laube bewertet, sondern mit dem, was von ihrem ursprünglichen Wert nach Abschreibung noch übrig ist. Das unterscheidet die Ablöse grundlegend von einem Immobilienkauf — sie ist eine Entschädigung für vorhandene Substanz, kein Verkaufspreis für die Parzelle selbst, an der der Nachpächter ohnehin nur ein Pachtrecht erwirbt.

Unser Rechner gibt dir eine erste, grobe Orientierung — basierend auf Bauweise, Alter und Zustand der Laube sowie Anzahl und Alter der Obstbäume und Beerensträucher. Die tatsächliche, verbindliche Ablösesumme wird immer durch einen unabhängigen, vom Verein bestellten Schätzer ermittelt, meist nach dem Bewertungsrahmen des zuständigen Landes- oder Bezirksverbands. Wer zusätzlich die laufenden jährlichen Kosten einer Parzelle kennt, kann Ablöse und Folgekosten gemeinsam realistisch einplanen, bevor er sich für eine bestimmte Parzelle entscheidet.

Was zählt zur Ablöse — und was nicht

In die Bewertung fließen typischerweise die Gartenlaube, fest verbaute Anlagen wie Gewächshaus, Terrasse oder Wege sowie mehrjährige Bepflanzung wie Obstbäume, Beerensträucher und Stauden ein — also alles, was der Vorpächter selbst geschaffen hat und was bei der Übergabe auf der Parzelle verbleibt. Nicht zur Ablöse zählen dagegen der Boden selbst (er gehört dem Verein oder der Kommune) sowie einjährige Pflanzen wie Gemüse, das ohnehin zur nächsten Saison neu ausgesät wird.

In der Praxis ist die Bepflanzung oft der strittigste Punkt: Ein alter, aber gesunder Apfelbaum kann wertvoller sein als drei junge Bäume, während überalterte oder kranke Bestände den Schätzwert sogar mindern können, weil sie absehbar ersetzt werden müssen. Wer unsicher ist, ob eine bestimmte Parzelle überhaupt zu den eigenen Vorstellungen passt, findet im Vereins-Verzeichnis Kontaktdaten, um vorab mit dem Vorstand über anstehende Neuverpachtungen zu sprechen.

Häufige Fragen

Was ist eine Ablösesumme?+

Bei der Übernahme eines bestehenden Kleingartens ist in der Regel eine einmalige Ablöse (auch "Abstand" genannt) an den Vorpächter fällig. Sie deckt den Wert der Laube, des Gewächshauses und der Bepflanzung ab — nicht aber den Boden selbst, der weiterhin dem Verein oder der Kommune gehört.

Wer ermittelt die verbindliche Ablösesumme?+

Die verbindliche Wertermittlung erfolgt durch einen vom Kleingartenverein oder Bezirksverband bestellten, unabhängigen Schätzer nach einem festgelegten Bewertungsrahmen. Unser Rechner liefert nur eine grobe Orientierung im Vorfeld.

Warum verliert eine Laube mit dem Alter an Wert?+

Wie bei jedem Bauwerk nutzen sich Materialien über die Zeit ab. Der Rechner bildet das über eine lineare Abschreibung über die typische Lebensdauer der Bauweise ab (Holz: 30–40 Jahre, Massivbau: 50 Jahre).

Zählen auch Wege und Zäune in die Ablöse?+

Ja, grundsätzlich können auch Wege, Zäune, Gewächshäuser und sonstige fest verbaute Anlagen in die Wertermittlung einfließen. Unser Rechner konzentriert sich auf die wertbestimmendsten Posten: Laube und Bepflanzung.

Was, wenn die Parzelle Mängel hat?+

Nicht genehmigte Bauten, überhöhte Bepflanzung oder andere Mängel können vom Schätzwert abgezogen werden, da sie vom Nachpächter zurückgebaut werden müssen. Trage die geschätzten Rückbaukosten im Feld "Abzüge" ein.

Kann ich über die Ablösesumme verhandeln?+

Die vom Schätzer ermittelte Summe ist der verbindliche Rahmen, an den sich beide Seiten grundsätzlich halten müssen — ein freies Verhandeln "auf dem Basar" ist nicht vorgesehen und wird von den meisten Vereinen auch nicht geduldet, um überhöhte Ablösen zu verhindern. Bei Unstimmigkeiten über einzelne Posten (z. B. den Zustand eines Baumes) lohnt es sich, gemeinsam mit dem Vorstand eine erneute Begutachtung anzufragen, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Ist die Ablöse steuerlich absetzbar oder relevant?+

Für private Kleingärtner:innen ist die Ablöse in aller Regel steuerlich nicht relevant, da sie eine private Vermögensübertragung zwischen zwei Privatpersonen darstellt. Wird die Parzelle jedoch gewerblich oder im Rahmen einer steuerlich relevanten Nebentätigkeit genutzt, kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein — im Zweifel hilft ein Steuerberater weiter.

Weitere kostenlose Tools

Alle kostenlosen Tools entdecken

Rechtsrechner, Karten und mehr.

Zu allen Tools