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Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V.

Wichtige Infos zum Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V.

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Bernried

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. und wo liegt er?
Der Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. ist ein Kleingartenverein in Bernried, Bayern. Mitglieder pachten hier eine Parzelle zur gärtnerischen Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG).
Wie erreiche ich den Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V.?
Der Verein befindet sich in Pitzen 2A, 94505 Bernried, 94505 Bernried. Per E-Mail: info@bernrieder-winkel.de.
Gibt es beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. eine Warteliste?
Ja, der Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. führt derzeit eine Warteliste. Kontaktiere den Vorstand, um dich eintragen zu lassen und mehr über die voraussichtliche Wartezeit zu erfahren.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V.?
Der erste Schritt ist meist eine Anfrage beim Vorstand — telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Seite. Nach einer Besichtigung und positivem Aufnahmebeschluss wird die Parzelle über einen Pachtvertrag vergeben.
Welche Ausstattung gibt es beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V.?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. vor?
Die Parzellen beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. unterliegen wie alle Kleingärten dem BKleinG: gärtnerische Nutzung auf mindestens einem Drittel der Fläche, eine Laube von maximal 24 m², kein dauerhaftes Wohnen — gelegentliche Übernachtungen sind aber meist möglich.
Kann ich beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Neben der klassischen Parzellenpacht gibt es bei vielen Vereinen die Möglichkeit, als Fördermitglied oder bei Gemeinschaftsarbeiten mitzuwirken. Ob das beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. angeboten wird, erfährst du am besten direkt vor Ort.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V.?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Bayerischer Waldverein Sektion Bernried e.V. weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

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Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2026