Wichtige Infos zum China Restaurant Kaiser-Garten
Parzelle anfragen
Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +4983228331 oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Oberstdorf
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der China Restaurant Kaiser-Garten und wo liegt er?
Wie erreiche ich den China Restaurant Kaiser-Garten?
Gibt es beim China Restaurant Kaiser-Garten eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim China Restaurant Kaiser-Garten?
Welche Ausstattung gibt es beim China Restaurant Kaiser-Garten?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim China Restaurant Kaiser-Garten vor?
Kann ich beim China Restaurant Kaiser-Garten mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim China Restaurant Kaiser-Garten?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei China Restaurant Kaiser-Garten anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Zuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026
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