Gartenanlage Pausmühlenbach
Über den Verein
Willkommen bei der Gartenanlage Pausmühlenbach, einem Kleingartenverein in Essen-Stadtbezirk IV. Hier finden Sie Informationen zu Mitgliedschaft, Gartenparzellen und Aktivitäten unseres Vereins in Nordrhein-Westfalen.
Wichtige Infos zum Gartenanlage Pausmühlenbach
Parzelle anfragen
Der einfachste Weg ist das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Anfrage weiter. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen mit dem Vorstand.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Essen
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Gartenanlage Pausmühlenbach und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Gartenanlage Pausmühlenbach?
Gibt es beim Gartenanlage Pausmühlenbach eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Gartenanlage Pausmühlenbach?
Welche Ausstattung gibt es beim Gartenanlage Pausmühlenbach?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Gartenanlage Pausmühlenbach vor?
Kann ich beim Gartenanlage Pausmühlenbach mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Gartenanlage Pausmühlenbach?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Gartenanlage Pausmühlenbach anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Zuletzt aktualisiert: 14. August 2026
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