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Über den Verein

Willkommen bei der Gartenanlage Pausmühlenbach, einem Kleingartenverein in Essen-Stadtbezirk IV. Hier finden Sie Informationen zu Mitgliedschaft, Gartenparzellen und Aktivitäten unseres Vereins in Nordrhein-Westfalen.

Wichtige Infos zum Gartenanlage Pausmühlenbach

Parzelle anfragen

Der einfachste Weg ist das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Anfrage weiter. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen mit dem Vorstand.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Essen

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Lage

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Gartenanlage Pausmühlenbach und wo liegt er?
Der Gartenanlage Pausmühlenbach liegt in Essen, im Bereich Stadtbezirke IV und gehört zu den Kleingartenvereinen in Nordrhein-Westfalen. Wer hier eine Parzelle pachtet, wird in der Regel gleichzeitig Vereinsmitglied.
Wie erreiche ich den Gartenanlage Pausmühlenbach?
Der Verein befindet sich in Neuweselstraße 65A, 45355 Essen, Deutschland, 45355 Essen. Am schnellsten geht die Kontaktaufnahme über das Anfrageformular auf dieser Seite.
Gibt es beim Gartenanlage Pausmühlenbach eine Warteliste?
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Am zuverlässigsten ist eine direkte Nachfrage beim Verein, da sich die Verfügbarkeit laufend ändert.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Gartenanlage Pausmühlenbach?
Üblich ist der Ablauf: Kontakt aufnehmen, eine oder mehrere freie Parzellen besichtigen, einen Aufnahmeantrag stellen. Nach Zustimmung des Vorstands folgt die Vereinsmitgliedschaft sowie der Pachtvertrag über die Parzelle.
Welche Ausstattung gibt es beim Gartenanlage Pausmühlenbach?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Gartenanlage Pausmühlenbach vor?
Wie bei jedem Kleingarten in Deutschland gilt auch hier das Bundeskleingartengesetz (BKleinG): Mindestens ein Drittel der Fläche muss für Obst, Gemüse oder Kräuter genutzt werden, die Laube darf höchstens 24 m² Grundfläche haben, und dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt.
Kann ich beim Gartenanlage Pausmühlenbach mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Viele Vereine, vermutlich auch der Gartenanlage Pausmühlenbach, bieten eine passive oder fördernde Mitgliedschaft an. Wende dich an den Vorstand, um zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, dich einzubringen.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Gartenanlage Pausmühlenbach?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Gartenanlage Pausmühlenbach lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Gartenanlage Pausmühlenbach anmelden?
Du kannst das Anfrageformular trotzdem ausfüllen — deine Anfrage wird gespeichert. Da Gartenanlage Pausmühlenbach noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können wir sie jedoch möglicherweise nicht direkt weiterleiten. Wende dich im Zweifel direkt vor Ort an den Verein.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Zuletzt aktualisiert: 14. August 2026