Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V.
Über den Verein
Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V. ist ein Kleingartenverein in Hamburg-Bergedorf. Der Verein bietet Mitgliedern die Möglichkeit, in einer Gemeinschaft zu gärtnern und Natur zu erleben.
Wichtige Infos zum Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V.
Parzelle anfragen
Der einfachste Weg ist das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Anfrage weiter. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen mit dem Vorstand.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Hamburg
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V. und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V.?
Gibt es beim Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V. eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V.?
Welche Ausstattung gibt es beim Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V.?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V. vor?
Kann ich beim Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V.?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Gartenfreunde Billbrook-Dorf e.V. anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026
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