KGV Grüne Oase Leipzig
Über den Verein
Familienfreundlicher Verein mit großzügigen Parzellen. 5 Gärten sofort verfügbar — keine Warteliste!
Eckdaten
Parzellen gesamt
60
Parzellengrößen
200–500 m²
Jahresbeitrag
120–200 €/Jahr
Bundesland
Sachsen
Wichtige Infos zum KGV Grüne Oase Leipzig
Parzelle anfragen
Der einfachste Weg ist das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Anfrage weiter. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen mit dem Vorstand.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Der Jahresbeitrag liegt zwischen 120 und 200 € pro Jahr. Hinzu kommen meist eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Leipzig
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der KGV Grüne Oase Leipzig und wo liegt er?
Wie erreiche ich den KGV Grüne Oase Leipzig?
Wie groß sind die Parzellen beim KGV Grüne Oase Leipzig?
Was kostet eine Parzelle beim KGV Grüne Oase Leipzig?
Gibt es beim KGV Grüne Oase Leipzig eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim KGV Grüne Oase Leipzig?
Welche Ausstattung gibt es beim KGV Grüne Oase Leipzig?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim KGV Grüne Oase Leipzig vor?
Kann ich beim KGV Grüne Oase Leipzig mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim KGV Grüne Oase Leipzig?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei KGV Grüne Oase Leipzig anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Zuletzt aktualisiert: 12. August 2026
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