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Über den Verein

Jardin partagé de la Pernotte ist ein Kleingartenverein in Unbekannt. Informationen zu freien Parzellen und Wartelisten erfragen Sie direkt beim Verein.

Wichtige Infos zum Jardin partagé de la Pernotte

Parzelle anfragen

Der einfachste Weg ist das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Anfrage weiter. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen mit dem Vorstand.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Besançon

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Jardin partagé de la Pernotte und wo liegt er?
Der Jardin partagé de la Pernotte liegt in Besançon, im Bereich Chaprais und gehört zu den Kleingartenvereinen in Unbekannt. Wer hier eine Parzelle pachtet, wird in der Regel gleichzeitig Vereinsmitglied.
Wie erreiche ich den Jardin partagé de la Pernotte?
Der Verein befindet sich in Rue de l’Église, Chaprais, Besançon, 25000 Besançon. Am schnellsten geht die Kontaktaufnahme über das Anfrageformular auf dieser Seite.
Gibt es beim Jardin partagé de la Pernotte eine Warteliste?
Ja, der Jardin partagé de la Pernotte führt derzeit eine Warteliste. Kontaktiere den Vorstand, um dich eintragen zu lassen und mehr über die voraussichtliche Wartezeit zu erfahren.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Jardin partagé de la Pernotte?
Üblich ist der Ablauf: Kontakt aufnehmen, eine oder mehrere freie Parzellen besichtigen, einen Aufnahmeantrag stellen. Nach Zustimmung des Vorstands folgt die Vereinsmitgliedschaft sowie der Pachtvertrag über die Parzelle.
Welche Ausstattung gibt es beim Jardin partagé de la Pernotte?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Jardin partagé de la Pernotte vor?
Wie bei jedem Kleingarten in Deutschland gilt auch hier das Bundeskleingartengesetz (BKleinG): Mindestens ein Drittel der Fläche muss für Obst, Gemüse oder Kräuter genutzt werden, die Laube darf höchstens 24 m² Grundfläche haben, und dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt.
Kann ich beim Jardin partagé de la Pernotte mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Viele Vereine, vermutlich auch der Jardin partagé de la Pernotte, bieten eine passive oder fördernde Mitgliedschaft an. Wende dich an den Vorstand, um zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, dich einzubringen.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Jardin partagé de la Pernotte?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Jardin partagé de la Pernotte lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Jardin partagé de la Pernotte anmelden?
Du kannst das Anfrageformular trotzdem ausfüllen — deine Anfrage wird gespeichert. Da Jardin partagé de la Pernotte noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können wir sie jedoch möglicherweise nicht direkt weiterleiten. Wende dich im Zweifel direkt vor Ort an den Verein.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Kontakt

Keine Kontaktdaten verfügbar.

Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026

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