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Über den Verein

Jardins familliaux Cité Westhoffen ist ein Kleingartenverein in Unbekannt. Informationen zu freien Parzellen und Wartelisten erfragen Sie direkt beim Verein.

Wichtige Infos zum Jardins familliaux Cité Westhoffen

Parzelle anfragen

Der einfachste Weg ist das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Anfrage weiter. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen mit dem Vorstand.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Straßburg

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Jardins familliaux Cité Westhoffen und wo liegt er?
Der Jardins familliaux Cité Westhoffen liegt in Straßburg, im Bereich Cité Westhoffen und gehört zu den Kleingartenvereinen in Unbekannt. Wer hier eine Parzelle pachtet, wird in der Regel gleichzeitig Vereinsmitglied.
Wie erreiche ich den Jardins familliaux Cité Westhoffen?
Der Verein befindet sich in Rue de Westhoffen, Cité Westhoffen, Montagne Verte, 67200 Straßburg. Am schnellsten geht die Kontaktaufnahme über das Anfrageformular auf dieser Seite.
Gibt es beim Jardins familliaux Cité Westhoffen eine Warteliste?
Ja, der Jardins familliaux Cité Westhoffen führt derzeit eine Warteliste. Kontaktiere den Vorstand, um dich eintragen zu lassen und mehr über die voraussichtliche Wartezeit zu erfahren.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Jardins familliaux Cité Westhoffen?
Üblich ist der Ablauf: Kontakt aufnehmen, eine oder mehrere freie Parzellen besichtigen, einen Aufnahmeantrag stellen. Nach Zustimmung des Vorstands folgt die Vereinsmitgliedschaft sowie der Pachtvertrag über die Parzelle.
Welche Ausstattung gibt es beim Jardins familliaux Cité Westhoffen?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Jardins familliaux Cité Westhoffen vor?
Wie bei jedem Kleingarten in Deutschland gilt auch hier das Bundeskleingartengesetz (BKleinG): Mindestens ein Drittel der Fläche muss für Obst, Gemüse oder Kräuter genutzt werden, die Laube darf höchstens 24 m² Grundfläche haben, und dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt.
Kann ich beim Jardins familliaux Cité Westhoffen mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Viele Vereine, vermutlich auch der Jardins familliaux Cité Westhoffen, bieten eine passive oder fördernde Mitgliedschaft an. Wende dich an den Vorstand, um zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, dich einzubringen.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Jardins familliaux Cité Westhoffen?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Jardins familliaux Cité Westhoffen lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Jardins familliaux Cité Westhoffen anmelden?
Du kannst das Anfrageformular trotzdem ausfüllen — deine Anfrage wird gespeichert. Da Jardins familliaux Cité Westhoffen noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können wir sie jedoch möglicherweise nicht direkt weiterleiten. Wende dich im Zweifel direkt vor Ort an den Verein.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Zuletzt aktualisiert: 27. Mai 2026

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