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Über den Verein

Der KGV Springer´sche Gärten e.V. ist ein Kleingartenverein in Leipzig-Südost, Sachsen. Hier können Mitglieder ihre eigene Parzelle bewirtschaften und die Gemeinschaft von Gartenfreunden genießen.

Wichtige Infos zum KGV Springer´sche Gärten e.V.

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +49 163 4141756 oder per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Leipzig

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der KGV Springer´sche Gärten e.V. und wo liegt er?
In Leipzig, Sachsen, betreibt der KGV Springer´sche Gärten e.V. eine Kleingartenanlage im Bereich Südost. Wie bei allen Kleingärten in Deutschland regelt das Bundeskleingartengesetz die Nutzung der Parzellen.
Wie erreiche ich den KGV Springer´sche Gärten e.V.?
Der Verein befindet sich in An d. Brauerei 33, 04288 Leipzig, Deutschland, 04288 Leipzig. Telefonisch erreichbar unter +49 163 4141756. Per E-Mail: kgv-springerschegaerten@gmx.de.
Gibt es beim KGV Springer´sche Gärten e.V. eine Warteliste?
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Am zuverlässigsten ist eine direkte Nachfrage beim Verein, da sich die Verfügbarkeit laufend ändert.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim KGV Springer´sche Gärten e.V.?
In der Regel meldest du dich zunächst per Telefon oder E-Mail beim Vorstand, besichtigst freie Parzellen und stellst einen formlosen Aufnahmeantrag. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme, anschließend wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Welche Ausstattung gibt es beim KGV Springer´sche Gärten e.V.?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim KGV Springer´sche Gärten e.V. vor?
Auch beim KGV Springer´sche Gärten e.V. gelten die bundesweiten Vorgaben des Kleingartengesetzes: kleingärtnerische Nutzung, eine höchstens 24 m² große Laube ohne Wohnnutzung und ein Mindestanteil an Anbaufläche für Obst und Gemüse.
Kann ich beim KGV Springer´sche Gärten e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Ja — die meisten Kleingartenvereine freuen sich über Unterstützung bei Vereinsfesten, Gemeinschaftsarbeiten oder im Vorstand, auch ohne eigene Parzelle. Am einfachsten ist eine direkte Nachfrage beim KGV Springer´sche Gärten e.V..
Wie kündige ich meine Parzelle beim KGV Springer´sche Gärten e.V.?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim KGV Springer´sche Gärten e.V. lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei KGV Springer´sche Gärten e.V. anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an KGV Springer´sche Gärten e.V. weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Öffnungszeiten

Donnerstag10:00 to 19:00
FreitagHeute10:00 to 19:00
Samstag10:00 to 19:00
SonntagGeschlossen
Montag10:00 to 19:00
Dienstag10:00 to 19:00
Mittwoch10:00 to 19:00

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

Ich interessiere mich für:

Website des Vereins

Zuletzt aktualisiert: 27. Juni 2026