Kleingärtnerverein Feldbergblick
Über den Verein
Der Kleingärtnerverein Feldbergblick in der Frankfurter Innenstadt bietet 246 Parzellen für Gartenfreunde. Erleben Sie grüne Oasen mitten in der Stadt Hessen.
Eckdaten
Parzellen gesamt
246
Bundesland
Hessen
Wichtige Infos zum Kleingärtnerverein Feldbergblick
Parzelle anfragen
Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +49 69 518826 oder per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Frankfurt am Main
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kleingärtnerverein Feldbergblick und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Kleingärtnerverein Feldbergblick?
Gibt es beim Kleingärtnerverein Feldbergblick eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingärtnerverein Feldbergblick?
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingärtnerverein Feldbergblick?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingärtnerverein Feldbergblick vor?
Kann ich beim Kleingärtnerverein Feldbergblick mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingärtnerverein Feldbergblick?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingärtnerverein Feldbergblick anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Kontakt
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Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026
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