Kleingärtnerverein Neue Scholle
Über den Verein
Willkommen beim Kleingärtnerverein Neue Scholle in Bielefeld-Brake. Wir bieten Hobbygärtnern in Nordrhein-Westfalen Kleingartenplätze zum Anbau von Obst und Gemüse in grüner Umgebung.
Wichtige Infos zum Kleingärtnerverein Neue Scholle
Parzelle anfragen
Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +49 521 762254 oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Bielefeld
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kleingärtnerverein Neue Scholle und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Kleingärtnerverein Neue Scholle?
Gibt es beim Kleingärtnerverein Neue Scholle eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingärtnerverein Neue Scholle?
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingärtnerverein Neue Scholle?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingärtnerverein Neue Scholle vor?
Kann ich beim Kleingärtnerverein Neue Scholle mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingärtnerverein Neue Scholle?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingärtnerverein Neue Scholle anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Öffnungszeiten
Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026
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