Kleingartenanlage NW 002 e.V.
Über den Verein
Der Kleingartenverein NW 002 e.V. befindet sich in München-Allach-Untermenzing und bietet Gartenliebhabern Platz für ihre eigene Grünfläche. Entdecken Sie die Gartenanlage in diesem beliebten Münchner Stadtteil.
Wichtige Infos zum Kleingartenanlage NW 002 e.V.
Parzelle anfragen
Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in München
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kleingartenanlage NW 002 e.V. und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Kleingartenanlage NW 002 e.V.?
Gibt es beim Kleingartenanlage NW 002 e.V. eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingartenanlage NW 002 e.V.?
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingartenanlage NW 002 e.V.?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingartenanlage NW 002 e.V. vor?
Kann ich beim Kleingartenanlage NW 002 e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingartenanlage NW 002 e.V.?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenanlage NW 002 e.V. anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Kontakt
Jetzt anfragenParzelle anfragen
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Zuletzt aktualisiert: 24. Juli 2026
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