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Über den Verein

Der Kleingartenverein "Es geht weiter" e.V. bietet Gartenfreunden in Dresden-Pieschen ein grünes Zuhause. Entdecken Sie die Kleingartensparte in Sachsen und werden Sie Teil unserer Gemeinschaft.

Wichtige Infos zum Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V.

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +49 351 8412700 oder per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Dresden

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. und wo liegt er?
In Dresden, Sachsen, betreibt der Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. eine Kleingartenanlage im Bereich Pieschen. Wie bei allen Kleingärten in Deutschland regelt das Bundeskleingartengesetz die Nutzung der Parzellen.
Wie erreiche ich den Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V.?
Der Verein befindet sich in Waldstraße 2, 01129 Dresden, Deutschland, 01129 Dresden. Telefonisch erreichbar unter +49 351 8412700. Per E-Mail: info@egw-ev.de.
Gibt es beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. eine Warteliste?
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Am zuverlässigsten ist eine direkte Nachfrage beim Verein, da sich die Verfügbarkeit laufend ändert.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V.?
In der Regel meldest du dich zunächst per Telefon oder E-Mail beim Vorstand, besichtigst freie Parzellen und stellst einen formlosen Aufnahmeantrag. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme, anschließend wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V.?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. vor?
Auch beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. gelten die bundesweiten Vorgaben des Kleingartengesetzes: kleingärtnerische Nutzung, eine höchstens 24 m² große Laube ohne Wohnnutzung und ein Mindestanteil an Anbaufläche für Obst und Gemüse.
Kann ich beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Ja — die meisten Kleingartenvereine freuen sich über Unterstützung bei Vereinsfesten, Gemeinschaftsarbeiten oder im Vorstand, auch ohne eigene Parzelle. Am einfachsten ist eine direkte Nachfrage beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V..
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V.?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Kleingartensparte "Es geht weiter" e.V. weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Öffnungszeiten

Donnerstag16:00 to 23:00
FreitagHeute16:00 to 23:00
Samstag16:00 to 23:00
Sonntag14:00 to 21:00
MontagGeschlossen
Dienstag16:00 to 23:00
Mittwoch16:00 to 23:00

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

Ich interessiere mich für:

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Zuletzt aktualisiert: 25. Juli 2026