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Über den Verein

Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal ist ein Kleingartenverein im Stadtteil Bezirk Reinickendorf, Berlin. Für Informationen zu Mitgliedschaft und Pachtkonditionen wenden Sie sich direkt an den Verein.

Wichtige Infos zum Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Berlin

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal und wo liegt er?
In Berlin, Berlin, betreibt der Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal eine Kleingartenanlage im Bereich Bezirk Reinickendorf. Wie bei allen Kleingärten in Deutschland regelt das Bundeskleingartengesetz die Nutzung der Parzellen.
Wie erreiche ich den Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal?
Der Verein befindet sich in Str. L 2, 13629 Berlin, Deutschland, 13629 Berlin. Per E-Mail: info@hohenzollernkanal.de.
Gibt es beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal eine Warteliste?
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Am zuverlässigsten ist eine direkte Nachfrage beim Verein, da sich die Verfügbarkeit laufend ändert.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal?
In der Regel meldest du dich zunächst per Telefon oder E-Mail beim Vorstand, besichtigst freie Parzellen und stellst einen formlosen Aufnahmeantrag. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme, anschließend wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal vor?
Auch beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal gelten die bundesweiten Vorgaben des Kleingartengesetzes: kleingärtnerische Nutzung, eine höchstens 24 m² große Laube ohne Wohnnutzung und ein Mindestanteil an Anbaufläche für Obst und Gemüse.
Kann ich beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Ja — die meisten Kleingartenvereine freuen sich über Unterstützung bei Vereinsfesten, Gemeinschaftsarbeiten oder im Vorstand, auch ohne eigene Parzelle. Am einfachsten ist eine direkte Nachfrage beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Kleingartenverein Am Hohenzollernkanal weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Öffnungszeiten

Donnerstag24 Stunden geöffnet
FreitagHeute24 Stunden geöffnet
Samstag24 Stunden geöffnet
Sonntag24 Stunden geöffnet
Montag24 Stunden geöffnet
Dienstag24 Stunden geöffnet
Mittwoch24 Stunden geöffnet

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

Ich interessiere mich für:

Website des Vereins

Zuletzt aktualisiert: 26. Juli 2026