Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V.
Über den Verein
Der Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V. bietet in Rheinhausen, Duisburg, grüne Oasen für Hobbygärtner. Seit seiner Gründung 1950 prägt der Verein das Grün am Rheinufer.
Wichtige Infos zum Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V.
Parzelle anfragen
Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Duisburg
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V. und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V.?
Gibt es beim Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V. eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V.?
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V.?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V. vor?
Kann ich beim Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V.?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V. anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
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Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026
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