Wichtige Infos zum Kleingartenverein Zur Insel
Parzelle anfragen
Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +4933817944723 oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Brandenburg
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kleingartenverein Zur Insel und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Kleingartenverein Zur Insel?
Gibt es beim Kleingartenverein Zur Insel eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingartenverein Zur Insel?
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingartenverein Zur Insel?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingartenverein Zur Insel vor?
Kann ich beim Kleingartenverein Zur Insel mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingartenverein Zur Insel?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenverein Zur Insel anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
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