Über den Verein
Lehr- und Kräutergarten Dreieich ist ein Kleingartenverein in Unbekannt. Informationen zu freien Parzellen und Wartelisten erfragen Sie direkt beim Verein.
Wichtige Infos zum Lehr- und Kräutergarten Dreieich
Parzelle anfragen
Der einfachste Weg ist das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Anfrage weiter. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen mit dem Vorstand.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Langen
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Lehr- und Kräutergarten Dreieich und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Lehr- und Kräutergarten Dreieich?
Gibt es beim Lehr- und Kräutergarten Dreieich eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Lehr- und Kräutergarten Dreieich?
Welche Ausstattung gibt es beim Lehr- und Kräutergarten Dreieich?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Lehr- und Kräutergarten Dreieich vor?
Kann ich beim Lehr- und Kräutergarten Dreieich mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Lehr- und Kräutergarten Dreieich?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Lehr- und Kräutergarten Dreieich anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
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