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Über den Verein

Neckartalweg ist ein Kleingartenverein in Unbekannt. Informationen zu freien Parzellen und Wartelisten erfragen Sie direkt beim Verein.

Wichtige Infos zum Neckartalweg

Parzelle anfragen

Der einfachste Weg ist das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Anfrage weiter. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen mit dem Vorstand.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Rottweil

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Neckartalweg und wo liegt er?
Der Neckartalweg ist ein Kleingartenverein in Rottweil, Baden-Württemberg. Mitglieder pachten hier eine Parzelle zur gärtnerischen Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG).
Wie erreiche ich den Neckartalweg?
Der Verein ist in Rottweil ansässig. Am schnellsten geht die Kontaktaufnahme über das Anfrageformular auf dieser Seite.
Gibt es beim Neckartalweg eine Warteliste?
Ja, der Neckartalweg führt derzeit eine Warteliste. Kontaktiere den Vorstand, um dich eintragen zu lassen und mehr über die voraussichtliche Wartezeit zu erfahren.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Neckartalweg?
Der erste Schritt ist meist eine Anfrage beim Vorstand — telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Seite. Nach einer Besichtigung und positivem Aufnahmebeschluss wird die Parzelle über einen Pachtvertrag vergeben.
Welche Ausstattung gibt es beim Neckartalweg?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Neckartalweg vor?
Die Parzellen beim Neckartalweg unterliegen wie alle Kleingärten dem BKleinG: gärtnerische Nutzung auf mindestens einem Drittel der Fläche, eine Laube von maximal 24 m², kein dauerhaftes Wohnen — gelegentliche Übernachtungen sind aber meist möglich.
Kann ich beim Neckartalweg mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Neben der klassischen Parzellenpacht gibt es bei vielen Vereinen die Möglichkeit, als Fördermitglied oder bei Gemeinschaftsarbeiten mitzuwirken. Ob das beim Neckartalweg angeboten wird, erfährst du am besten direkt vor Ort.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Neckartalweg?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Neckartalweg lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Neckartalweg anmelden?
Du kannst das Anfrageformular trotzdem ausfüllen — deine Anfrage wird gespeichert. Da Neckartalweg noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können wir sie jedoch möglicherweise nicht direkt weiterleiten. Wende dich im Zweifel direkt vor Ort an den Verein.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Kontakt

Keine Kontaktdaten verfügbar.

Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026

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EntfernungOrtVerein
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41 kmTengenBiblischer Kräutergarten
41 kmOfterdingenObst- und Gartenbauverein Ofterdingen eV
41 kmHaslach im KinzigtalKleintierzuchtverein C 70 Haslach
42 kmOberharmersbachNaturerlebnispfad
43 kmMössingenKleintierzüchter Vereinsheim
43 kmZellRiebenmühle Marktgarten
43 kmSankt MärgenSchwarzwaldverein
45 kmNehrenKleintierzuchtverein Nehren
45 kmEbhausenCVJM Plätzle Ebhausen
46 kmSigmaringenKneipp-Garten
49 kmSimmersfeldKräutermeditationsgarten
50 kmWildbergKlostergarten
52 kmReutlingenWelle
54 kmWannweilKleintierzüchterheim Wannweil
54 kmNufringenKleintierpark Nufringen e.V. Z330
55 kmReutlingenGeorgenberg
56 kmOberkirchOberkircher Mehrgenerationengarten
57 kmWeil im SchönbuchGartenanlage "Schönbuchrand"
57 kmLahr/SchwarzwaldErnet-Krummhalde