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Wichtige Infos zum Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V.

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +4972632273 oder per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Neidenstein

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. und wo liegt er?
Der Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. ist ein Kleingartenverein in Neidenstein, Baden-Württemberg. Mitglieder pachten hier eine Parzelle zur gärtnerischen Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG).
Wie erreiche ich den Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V.?
Der Verein befindet sich in Eschelbronner Str. 19, 74933 Neidenstein, 74933 Neidenstein. Telefonisch erreichbar unter +4972632273. Per E-Mail: info@ogv-neidenstein.de.
Gibt es beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. eine Warteliste?
Ja, der Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. führt derzeit eine Warteliste. Kontaktiere den Vorstand, um dich eintragen zu lassen und mehr über die voraussichtliche Wartezeit zu erfahren.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V.?
Der erste Schritt ist meist eine Anfrage beim Vorstand — telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Seite. Nach einer Besichtigung und positivem Aufnahmebeschluss wird die Parzelle über einen Pachtvertrag vergeben.
Welche Ausstattung gibt es beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V.?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. vor?
Die Parzellen beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. unterliegen wie alle Kleingärten dem BKleinG: gärtnerische Nutzung auf mindestens einem Drittel der Fläche, eine Laube von maximal 24 m², kein dauerhaftes Wohnen — gelegentliche Übernachtungen sind aber meist möglich.
Kann ich beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Neben der klassischen Parzellenpacht gibt es bei vielen Vereinen die Möglichkeit, als Fördermitglied oder bei Gemeinschaftsarbeiten mitzuwirken. Ob das beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. angeboten wird, erfährst du am besten direkt vor Ort.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V.?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Obst- und Gartenbauverein Neidenstein e.V. weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2026

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