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Wichtige Infos zum Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +4970256837 oder per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Neuffen

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V und wo liegt er?
In Neuffen, Baden-Württemberg, betreibt der Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V eine Kleingartenanlage. Wie bei allen Kleingärten in Deutschland regelt das Bundeskleingartengesetz die Nutzung der Parzellen.
Wie erreiche ich den Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V?
Der Verein befindet sich in Eichenstraße 54, 72639 Neuffen, 72639 Neuffen. Telefonisch erreichbar unter +4970256837. Per E-Mail: ogv@ogv-neuffen.de.
Gibt es beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V eine Warteliste?
Ja, der Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V führt derzeit eine Warteliste. Kontaktiere den Vorstand, um dich eintragen zu lassen und mehr über die voraussichtliche Wartezeit zu erfahren.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V?
In der Regel meldest du dich zunächst per Telefon oder E-Mail beim Vorstand, besichtigst freie Parzellen und stellst einen formlosen Aufnahmeantrag. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme, anschließend wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Welche Ausstattung gibt es beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V vor?
Auch beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V gelten die bundesweiten Vorgaben des Kleingartengesetzes: kleingärtnerische Nutzung, eine höchstens 24 m² große Laube ohne Wohnnutzung und ein Mindestanteil an Anbaufläche für Obst und Gemüse.
Kann ich beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Ja — die meisten Kleingartenvereine freuen sich über Unterstützung bei Vereinsfesten, Gemeinschaftsarbeiten oder im Vorstand, auch ohne eigene Parzelle. Am einfachsten ist eine direkte Nachfrage beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Obst- und Gartenbauverein Neuffen e. V weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2026

Kleingärten in der Umgebung von Neuffen

EntfernungOrtVerein
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13 kmKirchheim unter TeckGartenfreunde Schafhof e.V.
13 kmHolzmadenGarten Bauer
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14 kmEsslingen am NeckarKleintierzüchteranlage
15 kmReutlingenGeorgenberg
16 kmRömersteinSchwäbischer Albverein e.V. Ortsgruppe Zainingen
17 kmDeizisauSiedler- und Kleingärtnerverein Deizisau e.V.
18 kmWannweilKleintierzüchterheim Wannweil
18 kmAltbachSiedler- und Kleingärtnerverein Altbach e. V.
18 kmKirchheim unter TeckGrien
18 kmEsslingen am NeckarKleingartenanlage Gartenfreunde "Untere Ebene" e.V.
18 kmMünsingenKleinwächter GmbH & Co. KG
18 kmReutlingenWelle
18 kmGomadingenKlostergarten Offenhausen
20 kmEsslingen am NeckarKleingartenanlage Hegensbergerstraße
21 kmStuttgartHintere Wasen
21 kmBaltmannsweilerObst- und Gartenbauverein Hohengehren e.V.
23 kmUhingenGartenfreunde Uhingen e. V.
24 kmStuttgartObere Pfullinger Anlage
26 kmNehrenKleintierzuchtverein Nehren
26 kmStuttgartHüteäcker
26 kmStuttgartWasserfallberg
26 kmStuttgartRain