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Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972

Wichtige Infos zum Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +499155592 oder per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Simmelsdorf

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 und wo liegt er?
Der Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 liegt in Simmelsdorf und gehört zu den Kleingartenvereinen in Bayern. Wer hier eine Parzelle pachtet, wird in der Regel gleichzeitig Vereinsmitglied.
Wie erreiche ich den Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972?
Der Verein befindet sich in Dorfpl. 4, 91245 Simmelsdorf, 91245 Simmelsdorf. Telefonisch erreichbar unter +499155592. Per E-Mail: info@ssv-oberndorf.de.
Gibt es beim Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 eine Warteliste?
Ja, der Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 führt derzeit eine Warteliste. Kontaktiere den Vorstand, um dich eintragen zu lassen und mehr über die voraussichtliche Wartezeit zu erfahren.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972?
Üblich ist der Ablauf: Kontakt aufnehmen, eine oder mehrere freie Parzellen besichtigen, einen Aufnahmeantrag stellen. Nach Zustimmung des Vorstands folgt die Vereinsmitgliedschaft sowie der Pachtvertrag über die Parzelle.
Welche Ausstattung gibt es beim Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 vor?
Wie bei jedem Kleingarten in Deutschland gilt auch hier das Bundeskleingartengesetz (BKleinG): Mindestens ein Drittel der Fläche muss für Obst, Gemüse oder Kräuter genutzt werden, die Laube darf höchstens 24 m² Grundfläche haben, und dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt.
Kann ich beim Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Viele Vereine, vermutlich auch der Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972, bieten eine passive oder fördernde Mitgliedschaft an. Wende dich an den Vorstand, um zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, dich einzubringen.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Schieß-Sportverein Oberndorf e.V. 1972 weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2026