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Wichtige Infos zum Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +4977232160 oder per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell führt der Verein eine Warteliste. Nach Zustimmung des Vorstands zur Aufnahme wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Furtwangen

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen und wo liegt er?
In Furtwangen, Baden-Württemberg, betreibt der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen eine Kleingartenanlage. Wie bei allen Kleingärten in Deutschland regelt das Bundeskleingartengesetz die Nutzung der Parzellen.
Wie erreiche ich den Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen?
Der Verein befindet sich in Bregstraße 29, 78120 Furtwangen im Schwarzwald, 78120 Furtwangen. Telefonisch erreichbar unter +4977232160. Per E-Mail: richardkrieg@o2online.de.
Gibt es beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen eine Warteliste?
Ja, der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen führt derzeit eine Warteliste. Kontaktiere den Vorstand, um dich eintragen zu lassen und mehr über die voraussichtliche Wartezeit zu erfahren.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen?
In der Regel meldest du dich zunächst per Telefon oder E-Mail beim Vorstand, besichtigst freie Parzellen und stellst einen formlosen Aufnahmeantrag. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme, anschließend wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Welche Ausstattung gibt es beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen vor?
Auch beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen gelten die bundesweiten Vorgaben des Kleingartengesetzes: kleingärtnerische Nutzung, eine höchstens 24 m² große Laube ohne Wohnnutzung und ein Mindestanteil an Anbaufläche für Obst und Gemüse.
Kann ich beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Ja — die meisten Kleingartenvereine freuen sich über Unterstützung bei Vereinsfesten, Gemeinschaftsarbeiten oder im Vorstand, auch ohne eigene Parzelle. Am einfachsten ist eine direkte Nachfrage beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Schwarzwaldverein Ortsgruppe Furtwangen weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2026

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EntfernungOrtVerein
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33 kmRottweilVereinsheim der Gartenfreunde Rottweil e.V.
33 kmTrossingenGartenfreunde Trossingen
35 kmHerbolzheimEtte’s Garten
35 kmZellRiebenmühle Marktgarten
37 kmFreiburg im BreisgauHinter den Gärten
37 kmOberharmersbachNaturerlebnispfad
40 kmLahr/SchwarzwaldErnet-Krummhalde
40 kmFröhndBürgerhilfe Fröhnd
42 kmMahlbergKleingartenpark Römerstraße
42 kmWyhlGreentime
44 kmBallrechten-DottingenThomas Kreutz KW Garten-und Landschaftsbau
45 kmTengenBiblischer Kräutergarten
47 kmWaldshut-TiengenVerein der Kleingärtner e.V.
49 kmDogernDRK - Dogern
54 kmAuggenAuggener Rebchnure e.V.
55 kmOberkirchOberkircher Mehrgenerationengarten
56 kmMurgmurger-mitte
61 kmKappelrodeckAchertalhalle
61 kmLörrachGartenfreunde Lörrach e.V. Lerchengrund
62 kmAlbstadtKleingärtnersiedlung
63 kmHaiterbachOGV Haiterbach
65 kmHirrlingenKleintierzuchtverein Hirrlingen