KGV Süd-West e.V.
Über den Verein
Der KGV Süd-West e.V. ist ein Kleingartenverein in Frankfurts Innenstadt und bietet Gartenliebhabern Platz zum Gärtnern mitten in der Stadt. Entdecken Sie Grün und Gemeinschaft im Herzen von Frankfurt am Main.
Wichtige Infos zum KGV Süd-West e.V.
Parzelle anfragen
Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +49 69 734520 oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Frankfurt am Main
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der KGV Süd-West e.V. und wo liegt er?
Wie erreiche ich den KGV Süd-West e.V.?
Gibt es beim KGV Süd-West e.V. eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim KGV Süd-West e.V.?
Welche Ausstattung gibt es beim KGV Süd-West e.V.?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim KGV Süd-West e.V. vor?
Kann ich beim KGV Süd-West e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim KGV Süd-West e.V.?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei KGV Süd-West e.V. anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026
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