Kleingärtnerverein Rahland e.V.
Über den Verein
Der Kleingärtnerverein Rahland e.V. in Vegesack bietet Kleingartenliebhabern in Bremen einen Ort zum Gärtnern und Entspannen. Hier können Mitglieder ihre eigenen Gärten bewirtschaften und sich mit anderen Hobbyisten austauschen.
Wichtige Infos zum Kleingärtnerverein Rahland e.V.
Parzelle anfragen
Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +49 178 4129803 oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.
Warteliste & Aufnahme
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.
Kosten & Nebenkosten
Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.
Lokale Infos
Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Bremen
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kleingärtnerverein Rahland e.V. und wo liegt er?
Wie erreiche ich den Kleingärtnerverein Rahland e.V.?
Gibt es beim Kleingärtnerverein Rahland e.V. eine Warteliste?
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingärtnerverein Rahland e.V.?
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingärtnerverein Rahland e.V.?
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingärtnerverein Rahland e.V. vor?
Kann ich beim Kleingärtnerverein Rahland e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingärtnerverein Rahland e.V.?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingärtnerverein Rahland e.V. anmelden?
Tipp
Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren
Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.
Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.
Öffnungszeiten
Zuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026
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