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Über den Verein

Der Kleingartenverein Einigkeit e.V. in Bremen-Blumenthal bietet Gartenfreunden Platz zum Gärtnern und Entspannen in der Natur. Werden Sie Teil unserer aktiven Gemeinschaft und genießen Sie das Grüne mitten in der Stadt.

Wichtige Infos zum Kleingartenverein Einigkeit e.V.

Parzelle anfragen

Der erste Schritt ist meist ein kurzer Kontakt mit dem Vorstand — telefonisch unter +4915560334635 oder per E-Mail oder über das Anfrageformular auf dieser Seite. Danach folgt in der Regel eine Besichtigung freier Parzellen.

Warteliste & Aufnahme

Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Nach einer Besichtigung und Zustimmung des Vorstands wird ein Pacht- und Mitgliedschaftsvertrag geschlossen.

Kosten & Nebenkosten

Zu den genauen Kosten liegen uns aktuell keine Angaben vor. Neben dem Jahresbeitrag fallen bei den meisten Vereinen eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Umlagen für Wasser, Strom oder Gemeinschaftsarbeiten an.

Wartezeiten, Kosten & Tipps für Kleingärten in Bremen

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Kleingartenverein Einigkeit e.V. und wo liegt er?
Der Kleingartenverein Einigkeit e.V. ist ein Kleingartenverein in Bremen (Blumenthal), Bremen. Mitglieder pachten hier eine Parzelle zur gärtnerischen Nutzung nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG).
Wie erreiche ich den Kleingartenverein Einigkeit e.V.?
Der Verein befindet sich in Apfelweg (Rekum) 60, 28777 Bremen, Deutschland, 28777 Bremen. Telefonisch erreichbar unter +4915560334635. Per E-Mail: radtkesigi@gmail.com.
Gibt es beim Kleingartenverein Einigkeit e.V. eine Warteliste?
Aktuell ist keine Warteliste hinterlegt. Am zuverlässigsten ist eine direkte Nachfrage beim Verein, da sich die Verfügbarkeit laufend ändert.
Wie bewerbe ich mich um eine Parzelle beim Kleingartenverein Einigkeit e.V.?
Der erste Schritt ist meist eine Anfrage beim Vorstand — telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Seite. Nach einer Besichtigung und positivem Aufnahmebeschluss wird die Parzelle über einen Pachtvertrag vergeben.
Welche Ausstattung gibt es beim Kleingartenverein Einigkeit e.V.?
Zur genauen Ausstattung — etwa Wasser- und Stromanschluss, Gemeinschaftshaus oder Spielplatz — liegen uns aktuell keine Detailangaben vor. Frag am besten direkt beim Vorstand nach, was auf der Anlage vorhanden ist.
Was schreibt das Bundeskleingartengesetz für Parzellen beim Kleingartenverein Einigkeit e.V. vor?
Die Parzellen beim Kleingartenverein Einigkeit e.V. unterliegen wie alle Kleingärten dem BKleinG: gärtnerische Nutzung auf mindestens einem Drittel der Fläche, eine Laube von maximal 24 m², kein dauerhaftes Wohnen — gelegentliche Übernachtungen sind aber meist möglich.
Kann ich beim Kleingartenverein Einigkeit e.V. mitmachen, ohne selbst eine Parzelle zu pachten?
Neben der klassischen Parzellenpacht gibt es bei vielen Vereinen die Möglichkeit, als Fördermitglied oder bei Gemeinschaftsarbeiten mitzuwirken. Ob das beim Kleingartenverein Einigkeit e.V. angeboten wird, erfährst du am besten direkt vor Ort.
Wie kündige ich meine Parzelle beim Kleingartenverein Einigkeit e.V.?
Die Kündigung eines Kleingarten-Pachtvertrags muss schriftlich erfolgen — laut Bundeskleingartengesetz spätestens bis zum dritten Werktag im August zum Ende des Pachtjahres. Für die genauen Fristen und Formalitäten beim Kleingartenverein Einigkeit e.V. lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vereinssatzung oder eine Nachfrage beim Vorstand.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenverein Einigkeit e.V. anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Kleingartenverein Einigkeit e.V. weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Tipp

Kleingarten kündigen: Den Brief richtig formulieren

Wer seinen Kleingarten-Pachtvertrag kündigt, muss das schriftlich tun — spätestens bis zum 3. Werktag im August. Mit BriefWizard einfach das Anliegen eingeben — die KI formuliert ein DIN-5008-konformes Kündigungsschreiben, das sofort per Post versendet werden kann.

Pachtvertrag kündigen mit BriefWizard →

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche (eingeschossig, ohne Keller). Mindestens ein Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst, Gemüse oder Kräutern genutzt werden — reine Ziergärten zählen gesetzlich nicht als Kleingarten. Dauerhaftes Wohnen ist nicht gestattet, gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel möglich.

Öffnungszeiten

Donnerstag24 Stunden geöffnet
FreitagHeute24 Stunden geöffnet
Samstag24 Stunden geöffnet
Sonntag24 Stunden geöffnet
Montag24 Stunden geöffnet
Dienstag24 Stunden geöffnet
Mittwoch24 Stunden geöffnet

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

Ich interessiere mich für:

Website des Vereins

Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026